Honorar

 

Die Abrechnung der Therapiesitzungen und zusätzlicher Leistungen wie (z.B. Diagnostik, ärztlich psychotherapeutische Befundberichte) basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ)

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang psychotherapeutische Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung.

Selbstzahler werden wie Privatversicherte behandelt. Der Vorteil ist, dass eine Therapie sofort begonnen werden kann und die Therapie nicht in Ihre Krankenakte gelangt und auch Ihrer Versicherung nicht gemeldet wird. Die Ihnen entstehenden Kosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar nach §33EstG.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise oder vollständig die Kosten einer privatärztlichen Behandlung, wenn sie ein Kostenerstattungsverfahren genehmigen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung

Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass ich mit Ihnen als Patient abrechne und ich es Ihnen überlasse, sich die Kosten erstatten zu lassen.